RAL-GZ 638 - Gütesicherung für Gitterroste

Die Gütegemeinschaft Gitterroste e.V. steht seid mehr als 25 Jahren für qualitativ hochwertige Gitterroste. Hintergrund war die Notwendigkeit, sich mit der Problematik des „vagen“ Qualitätsbegriffs auseinanderzusetzen. Gerade heute, wenn es um Sicherheit und Belastbarkeit geht, verlangen Kunden zuverlässige Produkte, die mit den Berechnungsvorschriften der RAL-GZ 638 durch umfangreiche Versuche erarbeitet wurden. Das Gütezeichen ist für den Hersteller nicht nur ein Verkaufsargument, sondern unterstützt auch die Position in Haftungsfällen. Wer nachweisen kann, nach den Güte- und Prüfbestimmungen der RAL-GZ 638 gefertigt zu haben, hat grundsätzlich bessere Karten im Streitfall. Nur wer als Hersteller die detaillierten Güte- und Prüfbestimmungen erfüllt, darf seine Produkte mit dem Gütezeichen kennzeichnen und mit ihm werben. Der Kunde kann dabei sicher sein, ein Produkt zu erhalten, das dem Stand der Technik entspricht und qualitativ hohen Ansprüchen genügt.
Firmen, die das Gütezeichnen führen, unterliegen einer laufenden Überwachung ihrer Fertigung durch ein neutrales Institut, wie z.B. dem Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (MPA-NRW), aus Dortmund. Die neutrale Überwachung erfolgt einmal im Jahr und prüft dabei u.a. Werks- und Schweißerzeugnisse und entnimmt Materialproben aus der laufenden Produktion. Auf diese Weise ist die behauptete Qualität von Gitterrosten dem Kunden nachweisbar und plausibel zu machen.

Hinweis: Sie können die Broschüre RAL-GZ 638 kostenlos bei uns bestellen.

Kontakt und Impressum

Kontakt
Gütegemeinschaft Gitterroste e. V.
Neumarktstraße 2 b
D-58095 Hagen

Tel: +49 (0) 2331 20 08 0
Fax: +49 (0) 2331 20 08 40
E-Mail: info@ral-gz638.de

Gütezeichen

RAL Gütezeichen
Datenschutz | Impressum